Reiserecht
Urlaubszeit – Reisezeit: Die schönste Zeit des Jahres ?
Leider verläuft die Urlaubszeit nicht immer so wie geplant oder es sein sollte.
Flüge werden annuliert, verspäten sich, Reisegepäck geht verloren oder Sie werden als Fluggast erst gar nicht befördert.
Das Hotel, der Aufenthalt oder die gebuchten Reiseleistungen entsprechen nicht der Darstellung im Katalog oder im Internet.
Ob Ungeziefer vor Ort, verdreckte Unterkunft, Lärm am Tag/Nacht, fehlender Meeresblick, Ausfall der Klimaanlagen oder sonstiger Versorgungseinrichtungen – Reisemängel sind vielfältig.
Von Erholung kann keine Rede sein!
Reisemängel berechtigen zur Minderung und Schadensersatz.
Insbesondere bei Flugverspätungen und Annulierungen stehen den Reisenden teils erhebliche Ausgleichsansprüche zu. Ohne anwaltliche Unterstützung werden diese in der Rechtspraxis gar nicht oder deutlich unter den vorgesehenen Ausgleichsansprüchen reguliert.
Versicherungen für Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisekrankheit und Reisegepäck, die bei Erkrankung oder anderen Lebens- oder Notsituationen Ausfall- und andere Kosten absichern sollen, geben das Gefühl von Sicherheit. Dann die Enttäuschung: bei der Abwicklung mit der Versicherung gibt es Probleme, z. B. bei dem Begriff der „unerwartet schweren Erkrankung“, die in fast allen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseversicherer zu finden ist.
Das Reiserecht ist durch internationale bzw. europäischen Gesetze (Montrealer Übereinkommen, Fluggastverordnung der EU etc.) geprägt, die neben deutschen Gesetzen gelten. Die europäischen Rechtsprechung ist bei den deutschen Gerichten zu berücksichtigen. Fristen sind bei der Geltendmachung zu beachten.
Ich berate und vertrete Sie dabei gerne, unabhängig davon ob Sie Pauschalreisende oder Individualreisende sind. Sie erhalten kompetente und schnelle Unterstützung bei
- Flugverspätung / Annullierung / Nichtbeförderung
- Reisemängel
- Minderung / Schadensersatz / vertane Urlaubszeit
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Reiseversicherung