Allgemeines Zivilrecht

Unter allgemeinem Zivilrecht versteht man die vertraglichen und schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Bürgern untereinander, aber auch im Verhältnis zu Unternehmen/Gesellschaften/Vereinen.

Das Zivilrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Spezialgesetzen geregelt.

Es umfasst alle klassischen vertraglichen Schuldverhältnisse wie z. B. das Kaufrecht, das Recht der Bürgschaft oder des Darlehens. Ferner auch das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlungen), Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung), das Verhältnis zwischen Eigentümern und Besitzern wie z. B. Herausgabeansprüche sowie die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen, z. B. im Nachbarrecht. Aber auch Fragen der Geschäftsfähigkeit, der wirksamen Vollmacht/Vertretung und Fragen des Vereinsrechts sind dort geregelt.

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